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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

der ADAC HEMS Academy GmbH für die Schulung von Piloten, Notärzten und Rettungsassistenten

 

1.      Geltungsbereich

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle  zwischen der ADAC HEMS Academy GmbH, Richthofenstraße 142, 53757 Sankt Augustin (nachfolgend "AHA" bezeichnet) und dem Kunden vereinbarten Schulungen von Piloten, Notärzten oder Rettungsassistenten Anwendung.

 

Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AGB sowie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn die AHA diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

 

 

2.      Vertragsschluss

 

Die Anmeldung zu einer Schulung erfolgt mündlich oder durch Zusendung (per Post, Fax, E-Mail) oder persönliche Übergabe eines ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars einschließlich Erteilung der schriftlichen Einzugsermächtigung. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der AHA den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Schulung verbindlich an. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Veranstalter das Angebot schriftlich bestätigt.

 

 

3.      Reservierung / Buchung

 

Für den Fall, dass der Kunde gebuchte Schulungen weitervermitteln möchte, ist die vorhergehende schriftliche Zustimmung der AHA erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Auftraggeber entsprechend dieser AGB zu verpflichten. Er bleibt nach wie vor auch für das Verhalten seines Auftragsgeber und dessen entsandten Personen gegenüber der AHA in vollem Umfang verantwortlich.

 

 

4.      Durchführung der Schulung

 

Sofern der Kunde und / oder die Schulungsteilnehmer nicht rechtzeitig zum Schulungstermin erscheinen, besteht kein Anspruch auf entsprechende Verlängerung der Schulungszeit.

 

 

5.      Schulungsabsage / -verlegung und Kündigung durch die AHA

 

a)     Schulungsabsage / -verlegung

 

Die AHA behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Simulatoren aus technischen Gründen, die Schulung abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis des Kunden auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen.

 

Bei Absage erstattet die AHA die volle, bereits gezahlte Schulungsvergütung. Bei Verlegung in Absprache mit dem Kunden wird die Schulungsvergütung auf den Ersatztermin angerechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Schulung aus o.g. Gründen kann die AHA für bereits erbrachte Schulungsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.

 

b)     Kündigung durch die AHA

 

Die AHA behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer von der Schulung auszuschließen:

 

            - bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des

              Schulungspersonals, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere 

              Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden;

  •             - bei begründetem Verdacht bestehender Schulungsuntüchtigkeit, insbesondere durch
  •               Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

 

Ein Anspruch auf Rückzahlung der Schulungsvergütung in voller Höhe oder anteilig besteht in diesen Fällen nicht.

 

 

6.      Preise / Zahlung

 

a)     Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot.

 

b)     Es gilt die von AHA durch Internet, Prospekt oder Flyer veröffentlichte aktuelle Preisliste.

 

c)      Etwaige Steuern oder Abgaben sind vom Kunden zu übernehmen.

 

d)     Im Falle eines Verzugs ist die AHA berechtigt, die Entgeltforderung mit einem Zinssatz

        pro Jahr von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

 

e)     Für den Fall, dass der Kunde und / oder die Teilnehmer die Schulungszeiten überzieht,

         ist der Kunde verpflichtet, die zusätzliche Schulungszeit entsprechend der aktuellen

         Preisliste zu vergüten. Etwaige sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit einer

         Überziehung der Schulungszeiten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

 

f)       Sofern der Kunde bzw. die Teilnehmer nicht rechtzeitig zum Schulungsbeginn

         erscheinen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Schulungsvergütung

         (auch nicht anteilig).

 

g)      Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gehen Reise-, Unterbringungskosten

          etc. zu Lasten des Kunden.

 

h)       Alle Zahlungen sind Euro zu leisten.

 

i)        Die Zahlung der jeweiligen Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der

          Rechnung erfolgen, bei kurzfristigeren Buchungen spätestens fünf Tage vor dem

          gebuchten Schulungstermin.

 

j)        Die Richtigkeit der Rechnung gilt als anerkannt, sofern der Kunde der Rechnung

          nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht.

 

 

7.      Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

 

Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AHA, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen sie ganz oder teilweise abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Tritt der Kunde Forderungen gegen die AHA ohne Zustimmung der AHA an einen Dritten ab, so ist die AHA nach ihrer Wahl dazu berechtigt, mit befreiender Wirkung an den Kunden oder den Dritten zu leisten.  

 

Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der AHA anerkannt ist.

 

 

8.      Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden

 

Vor Beginn der Schulung kann der Kunde seine Teilnahme stornieren. In diesem Falle kann AHA folgende Stornogebühren berechnen:

 

              - Stornierung zwischen dem 60. und 31. Tag vor Beginn der Schulung:

                80% der Schulungsvergütung als Stornogebühr

 

  •               - Stornierung ab dem 30. Tag vor Beginn der Schulung:

                100% der Schulungsvergütung als Stornogebühr

 

Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei ein geringerer Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden.

 

Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post oder Telefax erfolgen. Bei Buchung per E-Mail ist auch die Stornierung per E-Mail möglich. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang bei der AHA. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung muss die volle Schulungsvergütung bezahlt werden.

 

Eine einmalige Umbuchung ist bis 15 Tage vor Beginn der Schulung kostenfrei möglich. Für kurzfristigere oder zusätzliche Umbuchungen berechnet die AHA eine Umbuchungsgebühr von Euro 20.

 

 

9.      Haftung

 

Die AHA haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur dann, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen - beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die AHA nur dann, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen/Verrichtungsgehilfen - beruhen. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

 

Im Falle der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch die AHA und / oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

 

10. Geheimhaltung und Datenschutz

 

a)     Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen

        mit der AHA bekannt werden, insbesondere die Inhalte und Konditionen von Aufträgen,

        vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, und zwar bis zu einem

        Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Schulungsvertrages. Der Kunde ist

        weiter verpflichtet, ihm bekannt gewordene Daten ausschließlich für Zwecke des

        Schulungsvertrages zu verwenden.

 

b)     Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehend aufgeführte Verpflichtung zur Geheimhaltung

        auch allen seinen Mitarbeitern und seinen Auftraggebern aufzuerlegen und für die

        Einhaltung der Verpflichtung durch diese durch geeignete Maßnahmen Sorge zu tragen. 

 

c)      Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt nicht für Informationen, 

 

  •                  - die dem Kunden bereits aus anderen Quellen uneingeschränkt bekannt oder
  •                    öffentlich zugänglich waren oder später wurden, sofern dies nicht auf einer
  •                    Pflichtverletzung des Kunden beruht;
  •                  - die nach Offenlegung unabhängig von den offenbarten Informationen vom Kunden
  •                    ermittelt oder gefunden wurden, oder rechtmäßig von einer anderen Quelle
  •                    bezogen wurden, die das Recht zur Bereitstellung dieser Information hat,      
  •                  - die bereits von der AHA einem oder mehreren Dritten ohne Beschränkung offen
  •                    gelegt wurden oder 
  •                  - zu deren Offenlegung der Kunde kraft gerichtlicher oder behördlicher Anordnung
  •                    verpflichtet wurde.

 

Den Nachweis für das Vorliegen einer der vorgenannten Bedingungen muss der Kunde führen.

 

 

11. Verwendung von ADAC- und / oder ADAC HEMS Academy - Marken

 

Jegliche Verwendung von Marken des ADAC e.V. und der ADAC HEMS Academy GmbH bedarf jeweils vorher der Vorlage bei der AHA und deren schriftlichern Einwilligung. Jede Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

 

 

12. Schlussbestimmungen

 

a)     Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit

        der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

b)     Soweit gesetzlich zulässig, wird Bonn als Gerichtsstand und deutsches Recht als

        anwendbares Recht vereinbart.

 



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